Durch das DBG (Bundesgesetz über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität) soll eine rechtliche Grundlage für die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung auf der Grundlage der Gegenseitigkeit im Verhältnis zu ausländischen Gebieten mit Steuerjurisdiktion geschaffen werden, mit denen der Abschluss von Staatsverträgen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mangels anerkannter Völkerrechtssubjektivität dieser Gebiete nicht in Betracht kommt. Dieses Ziel soll im Wesentlichen durch eine Verordnungsermächtigung an den BMF im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten erreicht werden. Die Erlassung der Verordnung wird gemäß Art 55 Abs 4 B-VG an die Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats gebunden. Dadurch soll auf der Basis der Gegenseitigkeit der Eintritt der internationalen Doppelbesteuerung nach den üblichen Grundsätzen des internationalen Steuerrechts beseitigt werden. RV 15. 6. 2010, 778 BlgNR 24. GP.