vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Direktklagerecht.

5. OGH – Zivilsachen90.03 KHVGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7290Jus-Extra OGH-Z 2024, 11 Heft 434 v. 8.4.2024

§ 26 KHVG

Wenn zwischen der Halterin des Kfz und der beklagten Versicherung kein Versicherungsvertrag iSd § 1 KHVG, sondern (lediglich) eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, kann sich der Kläger damit nicht auf das gegenüber dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer bestehende Direktklagerecht nach § 26 KHVG berufen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte