ARD-Redaktion
Im 7. Abschnitt des ASchG sind die Präventivdienste (Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner) geregelt. Hier finden sich auch die Bestimmungen über den Arbeitsschutzausschuss (§ 88 ASchG) und den zentralen Arbeitsschutzausschuss (§ 88a ASchG). Welche Aufgaben der Arbeitsschutzausschuss hat und wie er sich zusammensetzt, wird im Folgenden kurz zusammengefasst: