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Deliktsvollendung und Strafbarkeitsverjährungsbeginn bei Hinterziehung von Veranlagungsabgaben durch Unterlassen? – Plädoyer für eine Neufassung des § 33 Abs 3 lit a zweiter Fall FinStrG

FinanzstrafrechtAufsätzeMag. Rainer ObermannZSS 2022, 148 Heft 3 v. 23.11.2022

§ 33 Abs 3 lit a zweiter Fall FinStrG birgt nicht nur eine Fülle rechtsdogmatischer Auslegungsfragen11Vgl die (insoweit überholten) Entscheidungen des OGH vom 23. 7. 2009, 13 Os 18/09k, vom 14. 7. 2011, 13 Os 41/11w sowie vom 14. 8. 2014, 13 Os 14/14d, in denen der OGH ein Rücktreten von gemäß § 33 Abs 3 lit a zweiter Fall FinStrG bereits vollendeten Hinterziehungen in das Versuchsstadium (§§ 13 Abs 2, 33 Abs 3 lit a erster Fall FinStrG) zunächst für möglich gehalten hatte (RIS-Justiz RS0126994). Der OGH verwarf diese Sichtweise jedoch im Rahmen weiterer Entscheidungen wieder; ausdrücklich OGH 11. 10. 2017, 13 Os 79/17t aus dogmatischer Sicht; in der Folge nunmehr ebenso OGH 9. 5. 2018, 13 Os 40/18h. in sich, sondern ist infolge seiner Anknüpfung an das abgabenrechtliche Verwaltungsgeschehen auch Wurzel zahlreicher praktischer Rechtsanwendungsschwierigkeiten sowie Meinungsdivergenzen. Gegenständlicher Beitrag zeigt Probleme der Bestimmung des Deliktsvollendungszeitpunktes bei der Hinterziehung von Einkommen-, Körperschaft- sowie vor allem Umsatzsteuer durch Unterlassen auf, deren Ursache im dynamischen (Blankett-)Verweis der finanzstrafrechtlichen Norm auf jeweils abgabengesetzlich geregelte Umstände liegt. Es zeigt sich dabei, dass die Bestimmung bei der Umsatzsteuer auch an tatbegriffliche Grenzen stößt. Ferner wird dargelegt, dass die aktuelle Regelung zur Tatvollendung in einem unerträglichen Spannungsverhältnis zur Vorschrift über den Beginn der Strafbarkeitsverjährung steht. Rechtspolitisch soll die vorliegende Analyse der bereits seit langem22Vgl schon Schmutzer, Gesetzliche Einreichfristen für Abgabenerklärungen und weitergehende Überlegungen zur finanzstrafrechtlichen Verfolgungsverjährung, UFSaktuell 2006, 401 (402). geäußerten Forderung nach einer legistischen Neufassung33Vgl Schmoller, Grundsatzjudikatur des OGH – Verhältnis zwischen Versuch und Vollendung bei Finanzvergehen, ZWF 2018, 93 (95) mwH. von § 33 Abs 3 lit a zweiter Fall FinStrG Nachdruck verleihen.44Dieser Beitrag gibt ausschließlich den persönlichen Meinungsstand des Verfassers als Privatperson wieder und stellt keine – wie auch immer geartete – behördliche oder gerichtliche Rechtsansicht dar.

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