Ein Arzt, der eine zum Erwerb eines Notarztdiploms der österreichischen Ärztekammer notwendige Fortbildung absolvierte, erlitt beim vorgeschriebenen praktischen Teil dieser Ausbildung eine schwere Verletzung. Diese schwere Verletzung wurde ihm von einem anderen Arzt bei der Übung einer Notfallmaßnahme („Heimlich-Handgriff“) zugefügt. Der verletzte Arzt klagte seinen Kollegen auf Schmerzengeld. Das Gericht beauftragte ein Sachverständigengutachten. Darauf soll nun im Folgenden Bezug genommen werden.