Seit 1. 1. 2022 gilt in Österreich das Sterbeverfügungsgesetz. Es regelt, unter welchen Umständen Sterbewillige ein letales Präparat bei Apotheken beziehen dürfen und wie Unterstützern Straffreiheit zugesichert werden kann. Im Rahmen der Errichtung einer Sterbeverfügung sind auch Ärzte auf freiwilliger Basis begutachtend tätig. Dabei haben sie einiges zu beachten.

