Abgehen eines Verwaltungsgerichts von einem Sachverständigengutachten. Ein Verwaltungsgericht wird der Anforderung, seine Beurteilung auf ein schlüssiges und widerspruchsfreies Sachverständigengutachten zu stützen, nicht gerecht, wenn es ein aus seiner Sicht nicht schlüssiges Sachverständigengutachten durch seine eigene fachliche Beurteilung ersetzt.
Ro 2020/11/0001

