Ärztliche Aufklärungspflicht. Grundlage für eine Haftung des Arztes oder des Krankenhausträgers wegen einer Verletzung der Aufklärungspflicht ist in erster Linie das Selbstbestimmungsrecht des Patienten.
9 Ob 80/21m
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

