Mit der Neuregelung des Gewaltschutzgesetzes wurde die Anzeigepflicht bei Verdacht auf schwere Straftaten für alle Heilberufe einheitlich geregelt, um das Delikt Vergewaltigung erweitert und wurden Ausnahmebestimmungen festgelegt. In welcher Weise auch für gutachterlich tätige Ärzte eine Meldepflicht besteht und, falls ja, welche Ausnahmebestimmungen dabei anzuwenden sind, fasst der Artikel abgestimmt auf Gutachter zusammen.

