Seit der Einführung des Zahnärztegesetzes gibt es zwei Berufsgruppen, die im Bereich Zahn, Mund, Kiefer und Gesicht kurativ und gutachterlich tätig sind. Der Beitrag geht auf die gutachterlichen Bereiche der jeweiligen Berufsgruppe ein und erörtert, welche Qualitätskriterien ein aussagekräftiges Gutachten erfüllen muss. Praxisorientiert werden die Probleme einzelner Erkrankungen und Regionen dargestellt.

