Ärztliche Aufklärungspflicht. Nach gefestigter Rsp des OGH reicht die ärztliche Aufklärungspflicht umso weiter, je weniger der Eingriff aus der Sicht eines vernünftigen Patienten vordringlich oder gar geboten ist.
5 Ob 179/19p
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

