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Arzthaftung: Mündliches Verschweigen einer Allergie

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2020/29DAG 2020, 67 - 68 Heft 3 v. 12.5.2020

Arzthaftung: Mündliches Verschweigen einer Allergie. Jeder Patient ist zur aktiven Mitarbeit und zur Leistung eigener Beiträge verpflichtet; er hat dem Behandelnden alle erforderlichen Auskünfte über Vorerkrankungen, den bisherigen Krankheitsverlauf sowie über die von ihm eingenommenen Medikamente oder Ähnliches zu erteilen.

6 Ob 179/19w

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