Arzthaftung: Mündliches Verschweigen einer Allergie. Jeder Patient ist zur aktiven Mitarbeit und zur Leistung eigener Beiträge verpflichtet; er hat dem Behandelnden alle erforderlichen Auskünfte über Vorerkrankungen, den bisherigen Krankheitsverlauf sowie über die von ihm eingenommenen Medikamente oder Ähnliches zu erteilen.
6 Ob 179/19w

