Versteht der Arzt bzw. der Jurist unter Behandlung bzw. Behandlungsfehler das tatsächliche Handeln an Patienten oder auch das Aufklärungsgespräch? Der Beitrag geht auf die Rechtsgrundlagen ein, erläutert den Behandlungsbegriff und den Beurteilungsrahmen des Sachverständigen im Gerichtsverfahren.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

