Ein Mann erkrankt im 37. Lebensjahr an einem Bronchuskarzinom - in diesem Lebensalter eine seltene Erkrankung. Da er beruflich mit Epoxidharzen und Bitumen hantierte, führte er seine maligne Erkrankung auf diese Exposition zurück und stellte einen Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit. Der Artikel stellt die medizinisch-gutachterlichen Anforderungen und den Weg zur Kausalitätsbeurteilung dieses nicht eindeutigen Falls vor.

