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Zurechnung unfallbedingter psychischer Beeinträchtigungen

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2019/65DAG 2019, 142 - 143 Heft 6 v. 20.11.2019

Zurechnung unfallbedingter psychischer Beeinträchtigungen. Krankheitserscheinungen, die durch den Unfall nur deshalb ausgelöst wurden, weil die Anlage zur Krankheit beim Verletzten bereits vorhanden war, sind im Sinne der Adäquanz in vollem Umfang Unfallsfolge, sofern die krankhafte Anlage nicht auch ohne die Verletzung in absehbarer Zeit den gleichen gesundheitlichen Schaden herbeigeführt hätte.

2 Ob 221/18s

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