Kausalitätsbeweis bei ärztlichen Behandlungsfehlern. Da ein festgestellter schuldhafter Behandlungsfehler idR ohnehin auf einen nachteiligen Kausalverlauf hinweist, sind bei ärztlichen Behandlungsfehlern an den Kausalitätsbeweis geringere Anforderungen zu stellen.
1 Ob 111/19h

