Rechtzeitigkeit der Aufklärung. Die Dauer einer angemessenen Überlegungsfrist hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
5 Ob 4/19b
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Rechtzeitigkeit der Aufklärung. Die Dauer einer angemessenen Überlegungsfrist hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
5 Ob 4/19b
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
