Prüfkriterien für medikamentöse Freiheitsbeschränkungen Eine Freiheitsbeschränkung iSd § 3 Abs 1 HeimAufG durch medikamentöse Mittel liegt dann vor, wenn die Behandlung unmittelbar, also primär, die Unterbindung des Bewegungsdrangs bezweckt.
7 Ob 67/19g

