Das MSchG sieht zahlreiche Beschäftigungsbeschränkungen für schwangere Dienstnehmerinnen vor, so insbesondere betreffend schwere körperliche und gefährdende Tätigkeiten, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Überstundenarbeit. Diese Beschäftigungsbeschränkungen haben auch Auswirkungen auf die Gehalts-/Lohnabrechnung schwangerer Personen.