Der Pkw-Sachbezug ist der in der Praxis am häufigsten vorkommende Sachbezug. Er ist grundsätzlich dann anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer den Firmen-Pkw auch privat nutzen kann. Hiebei gerät der Arbeitgeber sehr rasch zwischen zwei Fronten: Der Arbeitnehmer fordert den Ansatz des halben Sachbezuges und legt hiefür häufig ein fragwürdiges Fahrtenbuch vor. Die GPLA Prüfer anerkennen dann - idR zu Recht - dieses Fahrtenbuch nicht und der Arbeitgeber zahlt die Lohnabgaben nach.