Beruf, Familie und Pflege
Der Beitrag fokussiert auf arbeitsrechtliche Grundlagen ausgewählter Sozialleistungen.
A. Themenaufriss
Arbeitsrecht und Sozialrecht hängen nicht nur rechtspolitisch zusammen, sondern greifen auch rechtsdogmatisch in einander, zB indem das Sozialrecht für den Beginn, das Ende und den Umfang der Pflichtversicherung sowie für die Höhe der Beiträge zur SV an das Arbeitsverhältnis wie auch an den Anspruch auf Entgelt anknüpft und dem DG die Pflicht zur An- bzw Abmeldung der Pflichtversicherten auferlegt.1