Der österreichische Nationalrat hat einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, um politische Einflussnahmen auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zu untersuchen. Während einer Anhörung bat ein Zeuge (WK) um Anonymität. Der Untersuchungsausschuss veröffentlichte das Protokoll auf der Website des österreichischen Parlaments und enthüllte WKs Identität. WK, ein verdeckter Ermittler, reichte eine Beschwerde wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein. Die Datenschutzbehörde lehnte die Beschwerde zunächst ab. Das Bundesverwaltungsgericht hob die Entscheidung auf und betonte, dass die DSGVO auf Akte der Gesetzgebung anwendbar ist. Die Datenschutzbehörde legte Berufung beim Verwaltungsgerichtshof ein, der sich mit einem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH wandte.

