vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Überraschungsverbot gilt nicht für Beweiswürdigung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2024/294AnwBl 2024, 673 - 674 Heft 12 v. 26.11.2024

Beweiswürdigende Erwägungen sind unter dem Aspekt der NG generell nicht Gegenstand des grundrechtlichen Überraschungsverbots. Das Unterbleiben weiterer Beweisaufnahmen kann mangels eines schutzwürdigen Vertrauens auf eine Würdigung der Beweisergebnisse in eine bestimmte Richtung lediglich Gegenstand einer auf konkrete, hier nicht gestellte, Anträge in der HV abstellenden Prüfung iSd Z 4 des § 281 Abs 1 StPO sein.

12 Os 141/23m

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!