Nach ständiger Rechtsprechung kommt ein Zuspruch von Trauerschmerzengeld für den Verlust naher Angehöriger nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Betracht. Ein benachrangter Fahrzeuglenker muss den bevorrangten Verkehr gehörig beobachten, um die im Vorrang befindlichen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden oder zu behindern. Im Fall einer Sichtbehinderung ist der benachrangte Fahrzeuglenker nach ständiger Rechtsprechung des OGH verpflichtet, sich äußerst vorsichtig zur Kreuzung vorzutasten, bis er die notwendige Sicht erhält. Dies gilt immer dann, wenn die bevorrangte Straße nicht in jenem Ausmaß überblickt werden kann, um mit Sicherheit beurteilen zu können, dass durch das Einfahren in die Kreuzung keine bevorrangten Fahrzeuge behindert werden.

