Ganz erfolglos ist ein RM dann, wenn dem RMAntrag in keinem Punkt Folge gegeben wurde, was auch für ein unzulässiges RM gilt. Die besonderen Kosten des Verfahrens über ihr erfolgloses RM haben PA und PB unabhängig davon zu ersetzen, ob auch der Verurteilte ein RM eingelegt hat. Auf den Umfang des auf dieses erfolglose RM entfallenden zusätzlichen Aufwands im RMVerfahren kommt es bei dieser grundsätzlichen Kostenentscheidung nicht an.

