Am 4. 7. 2024 wurden die Schlussanträge des zuständigen EuGH-Generalanwalts in der Rechtssache C-295/23 , Halmer, veröffentlicht.
Der Bayerische Anwaltsgerichtshof legte in diesem Vorabentscheidungsverfahren Fragen zur europarechtlichen Rechtfertigung eines Fremdbesitzverbots für Rechtsanwaltskanzleien vor.

