Der Rat hat auf Vorschlag der Kommission einen Beschluss angenommen, mit dem die Kommission ermächtigt wird, im Namen der Europäischen Union Verhandlungen mit der Gabunischen Republik über die Erneuerung des Durchführungsprotokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zu führen. Anschließend nahm der Rat auf Vorschlag der Kommission einen Beschluss über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls an. Der Präsident des Rates benannte den ständigen Vertreter Portugals bei der EU, der zu diesem Zeitpunkt den Vorsitz im Rat innehatte, als Unterzeichner des Protokolls. Nach der Unterzeichnung wurden die Kommission und die Mitgliedstaaten unterrichtet.

