vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Widerruf einer Schenkung, die in Erwartung des Fortbestands der Ehe erfolgte; Verjährung

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2024/165AnwBl 2024, 344 Heft 6 v. 29.5.2024

Wird die Schenkung (nach materieller Rechtskraft der Scheidung) nach § 1266 ABGB analog widerrufen, so wird der zugrunde liegende Vertrag ex nunc aufgehoben. Wurde das Gut noch nicht geleistet, so ist die Verpflichtung zur Leistung des Geschenks aufgehoben. Wurde die Schenkung hingegen schon vollzogen, so hat der Geschenkgeber einen Rückforderungsanspruch (Rückabwicklung nach § 1266 ABGB). In diesem Fall ist das (vorhandene) Geschenk grundsätzlich in natura zurückzustellen. Sonstige Vermögenswerte (Wertsteigerungen) werden nach eigenen Aufteilungsgrundsätzen geteilt. Wertveränderungen, die auf objektive Umstände wie Änderungen des Marktpreises zurückzuführen sind, bleiben unberücksichtigt. Der Gegenstand der Schenkung ist dem schenkenden Ehegatten daher grundsätzlich ohne Ausgleich zurückzustellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!