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Aktenwidrigkeit stellt auf Aussageimplikaturen nicht ab

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2024/133AnwBl 2024, 271 - 272 Heft 5 v. 29.4.2024

Aktenwidrigkeit iSd § 281 Abs 1 Z 5 letzter Fall StPO liegt vor, wenn das U den eine entscheidende Tatsache betreffenden Inhalt einer Aussage oder Urkunde in seinen wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wiedergibt. Der Vergleich ist allein unter semantischen Gesichtspunkten anzustellen.

12 Os 57/23h

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