NG wurde polizeilich erfasst, weil er als Zeuge in einem Ermittlungsverfahren nicht die Wahrheit gesagt hatte. Er wurde wegen dieser Straftat verurteilt und erhielt eine einjährige Bewährungsstrafe. Nach Verbüßung der Strafe wurde NG rechtlich rehabilitiert. Er beantragte die Streichung seines Namens aus dem Polizeiregister. Sein Antrag wurde jedoch sowohl vom Direktor der Generaldirektion Nationale Polizei des bulgarischen Innenministeriums (DGPN) als auch vom Verwaltungsgericht abgelehnt. In der Folge legte das Oberstes Verwaltungsgericht NG dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zu RL 2016/680/EU (FN 1) vor.

