1. Bei einer Übertragung von GmbH-Anteilen ist eine Differenzierung zwischen schuldrechtlichem Verpflichtungs- und dem Verfügungsgeschäft vorzunehmen.
1. Bei einer Übertragung von GmbH-Anteilen ist eine Differenzierung zwischen schuldrechtlichem Verpflichtungs- und dem Verfügungsgeschäft vorzunehmen.