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Akteneinsicht - zur Anwendbarkeit des § 26h Abs 2 UWG im Verlassenschaftsverfahren

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2022/283AnwBl 2022, 564 Heft 11 v. 8.11.2022

1. Der verfahrensrechtliche Geheimnisschutz des § 26h UWG ist auf Verfahren beschränkt, die den rechtswidrigen Erwerb, die rechtswidrige Nutzung oder Offenlegung eines Geheimnisses gem §§ 26c ff UWG zum Gegenstand haben.

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