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Nur körperliche Gegenstände unterliegen der Einziehung nach § 26 StGB - Daten in der iCloud

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/284AnwBl 2022, 564 Heft 11 v. 8.11.2022

Nur körperliche Gegenstände unterliegen der Einziehung nach § 26 StGB. Eine vom Beschwerdegericht angeordnete Entfernung einer inkriminierten Datei "aus dem iCloud-Speicher" durch einen Sachverständigen ist hingegen ersichtlich eine bloß auf in der iCloud (somit auf anderen, nicht näher bezeichneten Datenträgern) gespeicherte Datenbestände per se bezogene Maßnahme und entspricht daher nicht dem Gesetz.

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