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Zum Vorkaufsrecht juristischer Personen bei Fusionen

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2022/282AnwBl 2022, 564 Heft 11 v. 8.11.2022

1. Ein Vorkaufsrecht kann nach der zwingenden Bestimmung des § 1074 ABGB weder einem Dritten abgetreten noch auf Erben des Berechtigten übertragen werden. Ein Vorkaufsrecht kann auch einer juristischen Person eingeräumt werden. Es erlischt dann mit dem Untergang besagter juristischer Person.

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