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Zu einstweiligen Verfügungen iZm der Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2019/260AnwBl 2019, 661 Heft 11 v. 7.11.2019

1. Für die einstweilige Verfügung nach § 42 Abs 4 GmbHG ist der unwiederbringliche Nachteil für die Gesellschaft und nicht für den anfechtenden Gesellschafter zu bescheinigen.

2. Neben der einstweiligen Verfügung des § 42 Abs 4 GmbHG stehen aber auch einstweilige Verfügungen nach der Exekutionsordnung zur Verfügung.

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