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"Durchgehender Hauptwohnsitz" für ImmoESt-Befreiung

RechtsprechungJudikaturFranz Philipp SutterAnwBl 2019/168AnwBl 2019, 423 - 425 Heft 6 v. 27.5.2019

Hat ein Steuerpflichtiger mehrere Wohnsitze iSd BAO, ist Hauptwohnsitz iSd § 30 Abs 2 EStG 1988 jener dieser Wohnsitze, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen. Der Hauptwohnsitz-Meldung kommt dabei keine materiell-rechtliche Bedeutung zu, in Zweifelsfällen kann die polizeiliche An- und Abmeldung aber als Indiz dienen.

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