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Verbot der Einlagenrückgewähr iSd § 82 GmbHG (iZm Übernahme einer Pfandhaftung)

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2019/112AnwBl 2019, 293 Heft 5 v. 25.4.2019

1. Normadressaten des Verbotes der Einlagenrückgewähr gem § 82 GmbHG sind die Gesellschaft und die Gesellschafter, nicht aber Dritte.

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