§ 157 VersVG
Die Prüfung des geltend gemachten Absonderungsanspruchs erfordert im Bestreitungsfall auch die Beurteilung, ob der Deckungsanspruch des Schuldners gegenüber seiner Haftpflichtversicherung besteht. Die Absonderungsberechtigung ist Bestandteil des Streitgegenstands.
OGH, 25.09.2023, 17 Ob 15/23i