Möglichkeiten zur Fernüberwachung und -steuerung
§ 12.
Bei der Darstellung bestehender Möglichkeiten zur Fernüberwachung und -steuerung, zur Optimierung des Netzbetriebs und zur Steuerung von Lastflüssen ist insbesondere anzugeben:
- 1. welche Möglichkeiten einer Netzzustandsüberwachung je Netz- oder Spannungsebene bestehen und wie diese Möglichkeiten zur Sicherstellung der Netzsicherheit, zur Optimierung des Netzbetriebs sowie des Netzausbaus genutzt werden,
- 2. inwieweit die mit intelligenten Messgeräten gemäß § 6 Abs. 1 Z 73 ElWG erhobenen Daten im Netzbetrieb, in der Netzplanung, zur Störungsbehebung oder für andere relevante Zwecke, die der Optimierung des Netzbetriebs dienen, genutzt werden und
- 3. welche Smart-Grid-Lösungen und -Komponenten zum Einsatz kommen, und in welchem Ausmaß.
Schlagworte
Fernsteuerung, Netzebene
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2026
Gesetzesnummer
20013205
Dokumentnummer
NOR40278766
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