Sprachliche Gleichbehandlung
§ 5.
Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
Zuletzt aktualisiert am
03.10.2025
Gesetzesnummer
20012972
Dokumentnummer
NOR40271980
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