Militärflugplatz Wr. Neustadt/West
§ 3.
(1) Für die Benützung des Militärflugplatzes Wr. Neustadt/West sind zu entrichten
- 1. eine Landegebühr in folgender Höhe:
bis 1 000 kg | 4,70 € |
bis 1 500 kg | 9,90 € |
über 1 500 kg | 16,50 € |
- 2. eine Flugleitungsan- und -abfluggebühr in der Höhe von 11,40 € und
- 3. eine Parkgebühr von 11,40 € pro Tag.
(2) Für Segelflugzeuge ist § 2 Abs. 2 anzuwenden.
(3) Die Parkgebühr fällt jeweils mit dem Abstellen des in Frage kommenden Luftfahrzeuges über Nacht an.
Schlagworte
Flugleitungsabfluggebühr, Flugleitungsanfluggebühr
Zuletzt aktualisiert am
31.07.2025
Gesetzesnummer
20012944
Dokumentnummer
NOR40271351
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