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§ 3 MFPGebV 2025

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2025

Militärflugplatz Wr. Neustadt/West

§ 3.

(1) Für die Benützung des Militärflugplatzes Wr. Neustadt/West sind zu entrichten

  1. 1. eine Landegebühr in folgender Höhe:

bis 1 000 kg

4,70 €

bis 1 500 kg

9,90 €

über 1 500 kg

16,50 €

  

  1. 2. eine Flugleitungsan- und -abfluggebühr in der Höhe von 11,40 € und
  2. 3. eine Parkgebühr von 11,40 € pro Tag.

(2) Für Segelflugzeuge ist § 2 Abs. 2 anzuwenden.

(3) Die Parkgebühr fällt jeweils mit dem Abstellen des in Frage kommenden Luftfahrzeuges über Nacht an.

Schlagworte

Flugleitungsabfluggebühr, Flugleitungsanfluggebühr

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2025

Gesetzesnummer

20012944

Dokumentnummer

NOR40271351

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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