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§ 3 Auswahl-V 2025

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.7.2025

Hinweis für das Normerzeugungsverfahren

§ 3.

Diese Verordnung sowie die Frage, ob die Kriterien und Ziele des § 15 Abs. 2 und 3 TKG 2021 besser mit einem wettbewerbsorientierten oder vergleichenden Auswahlverfahren erfüllt werden, wurden gemäß § 206 TKG 2021 öffentlich konsultiert.

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2025

Gesetzesnummer

20012938

Dokumentnummer

NOR40270405

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