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§ 3 Medienfachkraft-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2025

Berufsbild

§ 3.

(1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild in Form von Ausbildungszielen festgelegt.

(2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.

(3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Um die in den fachlichen Kompetenzbereichen angeführten Ausbildungsziele zu erreichen, sind die dazu notwendigen Ausbildungsinhalte spätestens bis zum Ende des jeweilig angeführten Lehrjahres zu vermitteln.

(4) Die Ausbildungsinhalte der fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.

(5) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen

  1. 1. des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2022 sowie
  2. 2. der Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), BGBl. II Nr. 436/1998, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 221/2018,

zu entsprechen.

(6) Fachübergreifende Kompetenzbereiche:

1.Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld

1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

Die auszubildende Person kann

  1. 1.1.1 sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden (zB Sammelplätze, Fluchtwege).
  1. 1.1.2 einen Überblick über die wesentlichen Aufgaben und Zusammenhänge der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs sowie der betrieblichen Prozesse geben (zB betriebliche Kosten).
  1. 1.1.3 die wichtigsten Verantwortlichen (zB Geschäftsführer/Geschäftsführerin) nennen und ihre Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen im Lehrbetrieb erreichen.

1.2 Lehrbetrieb und Branche

Die auszubildende Person kann

  1. 1.2.1 die Ziele des Betriebs, das betriebliche Leistungsangebot und das betriebliche Umfeld (zB Dienstleistungen, Produkte, Branche) beschreiben.
  1. 1.2.2 die Struktur des Lehrbetriebs samt den Zuständigkeiten von einzelnen Bereichen und Personen darlegen.
  1. 1.2.3 Faktoren erklären, die den betrieblichen Erfolg beeinflussen (zB Ressourcen- und Kostenbewusstsein).
  1. 1.2.4 sich über Trends der Branche (zB in Bezug auf Digitalisierung, Programmatic Marketing und Programmatic Buying, Targeting-Methoden wie Real-Time-Advertising (RTA) und Real-Time- Bidding (RTB)) am Laufenden halten.

1.3 Ziele und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Die auszubildende Person kann

  1. 1.3.1 den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb beschreiben (zB Inhalte und Ausbildungsfort- schritt).
  1. 1.3.2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufs- schule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
  1. 1.3.3 die Bedeutung von beruflicher Weiterbildung beschreiben und Beispiele konkreter Weiterbildungsangebote nennen.

1.4 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Die auszubildende Person kann

  1. 1.4.1 ihre Aufgaben auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten erfüllen.
  1. 1.4.2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Pünktlichkeit einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
  1. 1.4.3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
  1. 1.4.4 die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohn-steuer und Sozialversicherungsbeiträge).
  1. 1.4.5 die für sie relevanten Bestimmungen des KJBG (minderjährige Lehrlinge) bzw. des AZG und ARG (erwachsene Lehrlinge) und des GlBG in eigenen Worten überblicksartig darlegen.
  1. 1.4.6 die Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.

1.5 Selbstorganisierte,lösungsorientierteundsituationsgerechteAufgabenbearbeitung

Die auszubildende Person kann

  1. 1.5.1 ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
  1. 1.5.2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben kalkulieren und diese zeitgerecht durchführen (zB für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen).
  1. 1.5.3 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
  1. 1.5.4 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der not- wendigen Flexibilität reagieren.
  1. 1.5.5 Lösungen für auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
  1. 1.5.6 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen werden soll.
  1. 1.5.7 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig unter Einhaltung inner- betrieblicher Vorgaben beschaffen.
  1. 1.5.8 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten (zB unterschiedliche Rollen und Funktionen einnehmen).
  1. 1.5.9 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen (zB Zeitplan, Projektfortschritt, Verantwortungen).

1.6 ZielgruppengerechteKommunikation

Die auszubildende Person kann

  1. 1.6.1 mit verschiedenen Zielgruppen (Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Kunden/Kundinnen) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
  1. 1.6.2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten (zB in Bezug auf das Erscheinungsbild, die Ausdrucksweise und die Höflichkeit).
  1. 1.6.3 berufsadäquat und betriebsspezifisch auf Englisch kommunizieren.
  1. 1.6.4 einen wertschätzenden Umgang in persönlichen als auch digitalen Netzwerken auf betrieblicher Ebene pflegen.

1.7Kundenorientiertes Agieren

(Unter Kundinnen/Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.)

Die auszubildende Person kann

  1. 1.7.1 erklären, warum Kunden/Kundinnen für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
  1. 1.7.2 Kundenorientierung bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
  1. 1.7.3 mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
  1. 1.7.4 bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Gleichbehandlungsgrundsätze und das Diskriminierungs- verbot beachten und Diversität adäquat begegnen.

2.Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten

2.1 BetrieblichesQualitätsmanagement

Die auszubildende Person kann

  1. 2.1.1 betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
  1. 2.1.2 an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
  1. 2.1.3 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
  1. 2.1.4 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung ein- bringen.
  1. 2.1.5 Endprodukte in Hinblick auf Qualität und Kundenvorgaben prüfen und im Bedarfsfall überarbeiten.
  1. 2.1.6 Optimierungsmöglichkeiten erkennen und diese in Absprache mit relevanten Personen umsetzen.
  1. 2.1.7 den Erfolg der Endprodukte analysieren.

2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Die auszubildende Person kann

  1. 2.2.1 Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
  1. 2.2.2 rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten.
  1. 2.2.3 einen Überblick über die Aufgaben der mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen geben.
  1. 2.2.4 berufsbezogene Gefahren (zB Sturz- und Brandgefahr) in ihrem Arbeitsbereich oder im externen Arbeitseinsatz erkennen und sich entsprechend den jeweils geltenden Arbeitnehmerschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
  1. 2.2.5 für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich und bei den Arbeitsmitteln sorgen.
  1. 2.2.6 sich im Notfall richtig verhalten und gegebenenfalls geeignete erste Hilfsmaßnahmen einleiten.
  1. 2.2.7 ihre Arbeiten ergonomisch ausführen (zB ergonomische Sitzplatzgestaltung).

2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln

Die auszubildende Person kann

  1. 2.3.1 die Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
  1. 2.3.2 Abfallvermeidung und Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
  1. 2.3.3 relevante gesetzliche und betriebliche Umweltschutzvorschriften einhalten.
  1. 2.3.4 Ressourcen (zB Energie) sparsam und nachhaltig einsetzen.

3.Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten

3.1 Datensicherheit und Datenschutz

Die auszubildende Person kann

  1. 3.1.1 die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Re- gelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen).
  1. 3.1.2 potenzielle Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
  1. 3.1.3 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Hardware).
  1. 3.1.4 Urheberrecht und Datenschutzbestimmungen einhalten.

3.2 Software und weitere digitale Anwendungen

Die auszubildende Person kann

  1. 3.2.1 unterschiedliche betriebliche Software bzw. Apps für Textverarbeitung verwenden.
  1. 3.2.2 sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
  1. 3.2.3 sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
  1. 3.2.4 Probleme im Umgang mit Programmen und digitalen Anwendungen selbstständig lösen (zB im Internet oder Intranet nach Problemlösungen recherchieren, die Hilfefunktion nutzen).

3.3 Digitale Kommunikation

Die auszubildende Person kann

  1. 3.3.1 unterschiedliche innerbetriebliche Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Social Media, Videokonferenz-Tool) und anforderungsbezogen auswählen.
  1. 3.3.2 verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren (zB die Netiquette in der digitalen Kommunikation wahren).
  1. 3.3.3 eine geeignete Kommunikationsform anwendungsbezogen auswählen.

3.4 Informationssuche und -bewertung

Die auszubildende Person kann

  1. 3.4.1 Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen.
  1. 3.4.2 die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
  1. 3.4.3 in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
  1. 3.4.4 nach gespeicherten Dateien suchen.
 

(7) Gemeinsame fachliche Kompetenzbereiche:

4.Kompetenzbereich: Grundlagen der Publishing-, Medien- und Werbebranche

4.1 Fachliche Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeit in der Branche

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 4.1.1 in Gesprächen Begriffe der Branche und des Marketings (zB Print, Digital Out-of-Home, Außenwerbung) korrekt verwenden.

x

x

 

  1. 4.1.2 die Marketinginstrumente (Produkt-, Preis-, Kommunikations- und Distributionspolitik) sowie Kundengewinnungs- und Kundenbindungsmaßnahmen grundlegend beschreiben.

x

 

 

  1. 4.1.3 Aufgaben von unterschiedlichen Medien darlegen und deren Auswahl und Einsatz argumentieren.

x

 

 

  1. 4.1.4 Grundlagen des Layouts und der Typografie (zB optimale und durchdachte Proportionen, Schriftarten, Schriftgrößen und Schriftfarben) erklären und im Rahmen der Produktgestaltung umsetzen.

x

x

 

  1. 4.1.5 Prinzipien der Bildkomposition (zB Format, Bildzonen, Strukturierung von geometrischen Formen und Linien) darlegen.

x

x

 

  1. 4.1.6 für ihre Tätigkeiten relevante rechtliche Bestimmungen (aus dem Urheber-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutz-, Namens- bzw. Marken- und Medienrecht) einhalten und deren Konsequenzen für die beruflichen Tätigkeiten ab- leiten.

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x

x

  1. 4.1.7 Marketing- und Kommunikationspläne richtig interpretieren, bei Unklarheiten rückfragen und die darin enthaltenen Teile (zB Zielgruppenanalyse und Zielgruppendefinition) innerhalb ihres Aufgabenbereichs einsetzen.

x

x

 

  1. 4.1.8 die Grundlagen der Werbe- und Verkaufspsychologie (zB indirekte Beeinflussung einer Kaufentscheidung) beachten.

 

x

 

5.Kompetenzbereich: Kundenberatung und -betreuung

5.1 Kommunikation mit Kundinnen und Kunden

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 5.1.1 allgemeine Kundenanfragen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben und unter Nutzung verschiedener Kommunikationskanäle beantworten.

 

 

x

  1. 5.1.2 Kundentermine und -unterlagen vorbereiten (zB durch die Erstellung von Präsentationen).

 

x

x

  1. 5.1.3 an Kundengesprächen unter Einsatz von Kommunikationstechniken mitwirken.

 

 

x

  1. 5.1.4 sich an internen oder externen Präsentationen beteiligen und dabei fachgerechte Präsentationstechniken einsetzen.

 

 

x

5.2 Projektakquise und betriebswirtschaftliche Agenden

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 5.2.1 bei der Projektakquise (zB Angebotserstellung) mitarbeiten.

 

 

x

  1. 5.2.2 verschiedene Kanäle (zB persönliche Netzwerke, Präsentation auf Events, Online-Marketing, Ausschreibungen, Agenturpitches) zur Kundenakquise nutzen.

 

 

x

  1. 5.2.3 die Grundlagen der betrieblichen Projektkalkulation (insb. Tagsätze, Preise von internen und externen Leistungen, zentrale Bestandteile von Kaufverträgen) erklären.

 

x

x

  1. 5.2.4 bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen und Leistungsabrechnungen auf Basis der betrieblichen Kostenrechnung sowie der geltenden rechtlichen und betrieblichen Bestimmungen mitwirken.

 

 

x

5.3 Umgang mit Konflikten, Beschwerden und Reklamationen

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 5.3.1 Feedback von Kunden/Kundinnen annehmen und entsprechend der Richtlinie des Lehrbetriebs darauf reagieren.

 

x

x

  1. 5.3.2 die Bedeutung von negativem Feedback und die damit verbundene Chance für den Lehrbetrieb erklären.

 

x

x

  1. 5.3.3 gegebenenfalls auftretende Schwierigkeiten in Projekten (Verzögerungen, Reklamationen) kommunizieren, selbstständig lösen bzw. an ihrer Lösung aktiv mitwirken.

 

 

x

  1. 5.3.4 Ursachen von Konflikten im Team analysieren und mögliche Lösungsszenarien entwickeln.

 

 

x

6.Kompetenzbereich: Projektmanagement und Konzeptentwicklung

6.1 Grundlagen

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 6.1.1 die Bedeutung eines effizienten Projektmanagements für die Planung und Umsetzung von Projekten erklären.

 

x

x

  1. 6.1.2 die Grundlagen des betrieblichen Projektmanagement-Systems (insb. Ziele, Bereiche, Methoden) erklären.

x

x

 

6.2 Umsetzung des betrieblichen Projektmanagements

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 6.2.1 an der Erstellung von Projektplänen (zB Termin- und Ablaufplanung, Vorschlag externer Partner) mitarbeiten.

 

x

x

  1. 6.2.2 Aufgaben im Rahmen des Projektcontrollings und der Projektevaluation über- nehmen.

 

 

x

  1. 6.2.3 die Planung und Umsetzung eines Projekts im Team reflektieren und die Reflexionsergebnisse bei zukünftigen Projekten berücksichtigen.

 

 

x

6.3 Grundlagen der Konzeptentwicklung

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 6.3.1 die Bedeutung eines fundierten Konzepts für Planung und Umsetzung eines Auftrags erklären.

 

x

x

  1. 6.3.2 die betrieblichen Anforderungen für Inhalt und Struktur eines Konzepts erklären.

 

x

x

  1. 6.3.3 an innerbetrieblichen Prozessen zur Konzeptentwicklung (gegebenenfalls unter Anwendung von Kreativitätstechniken) mitwirken (zB in Workshops).

 

 

x

6.4 Schritte der Konzeptentwicklung

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 6.4.1 Arbeitsmittel und -methoden im Rahmen des betrieblichen Umfangs selbstständig auswählen.

 

x

x

  1. 6.4.2 Kollegen/Kolleginnen beim Kundenbriefing und gegebenenfalls Rebriefing unterstützen.

 

 

x

  1. 6.4.3 Kundenbriefings nach Vorgaben mit Blick auf ihre Vollständigkeit und Relevanz überprüfen.

 

 

x

  1. 6.4.4 an der Bestimmung und Analyse der Bedürfnisse der Zielgruppe(n) des Projekts mitwirken.

 

 

x

  1. 6.4.5 basierend auf den Projektzielen Zielgruppenanalysen sowie weiterer Parameter (zB Projektbudget) einfache Konzepte im Team ausarbeiten.

 

x

x

  1. 6.4.6 innovative Lösungen für abgegrenzte Themenfelder unter Einsatz von Kreativitätstechniken und Analysemethoden (zB Scorecards) mitentwickeln.

 

 

x

    

(8) Fachliche Kompetenzbereiche im Schwerpunkt Webdesign:

7. Kompetenzbereich:Websitegestaltung

7.1 Technische Grundlagen

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 7.1.1 die für Websiteerstellung relevanten technischen und rechtlichen Standards einhalten und deren Konsequenzen für die beruflichen Tätigkeiten ableiten.

x

x

 

  1. 7.1.2 die technischen Grundlagen für die Umsetzung von Websites wie zB HTML (Hypertext Markup Language), CSS (Cascading Style Sheets) sowie den Aufbau und die Funktionsweise des Internets im Überblick erläutern.

x

x

 

  1. 7.1.3 einen Überblick über Systeme (Baukasten-, Shop, Content Management Systeme CMS) und deren Funktionsweise gemäß den gewünschten Anforderungen geben.

x

x

 

  1. 7.1.4 unterschiedlichste Medienformate (zB Bild, Video, Audio, Text) hinsichtlich webkritischer Kriterien (zB Auflösung, Speicherbedarf, Ladegeschwindigkeit, Transparenzunterstützung, Videocodec) beschreiben.

x

x

 

  1. 7.1.5 die Anwendung und Einsatzgebiete der relevanten betrieblichen Software (zB Video- und Bildbearbeitungssoftware, Software für Erstellung von Mockups und Screendesigns) beschreiben.

x

x

 

  1. 7.1.6 betriebsspezifische Systeme (Baukasten-, Shop-, Content-Management-Systeme (CMS)) auf einem Webserver konfigurieren, administrieren und erweitern.

 

x

x

  1. 7.1.7 mit Lastenheften arbeiten und erläutern, welche Angaben ein Lastenheft beinhalten soll.

 

x

x

  1. 7.1.8 Websites nach individuellen Kundenanforderungen unter Anwendung geeigneter Systeme umsetzen.

 

 

x

7.2 Gestaltungsgrundsätze

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 7.2.1 Gestaltungsgrundsätze nach Form, Farbe, Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kontrast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrierefreiheit erklären und anwenden.

x

x

 

  1. 7.2.2 die Wirkung von Form, Farbe, Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kontrast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrierefreiheit beschreiben sowie deren Auswahl und Einsatz argumentieren.

x

x

 

  1. 7.2.3 eine vorhandene Corporate Identity (CI) und/oder ein vorliegendes Corporate Design Manual (CDM) lesen und anwenden.

 

x

x

7.3 Websitegestaltung

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 7.3.1 vordefinierte Screendesigns mit Unterstützung von Tools und Frontend Librarys umsetzen.

x

x

 

  1. 7.3.2 Wireframes und/oder Screendesigns mit geeigneter Software unter Berücksichtigung der Gestaltungsgrundsätze entwickeln.

 

x

x

  1. 7.3.3 die Bedeutung von interaktiven Prototypen (Clickdummy) zum Erproben von Websites beschreiben.

 

 

x

  1. 7.3.4 den unterschiedlichen Endgeräten, Bildschirmauflösungen und Bildschirmgrößen angepasste Weboberflächen benutzerfreundlich gestalten (zB Usability, User-Experience, schnelle Ladezeiten, Übersichtlichkeit, Barrierefreiheit).

 

x

x

  1. 7.3.5 unterschiedlichste Medieninhalte (zB Bild, Video, Audio, Text) in Datenbanken recherchieren sowie geeignete Medien unter Beachtung der Gestaltungsgrundsätze auswählen und rechtskonform anwenden.

 

x

x

  1. 7.3.6 unterschiedlichste Medieninhalte (zB Bild, Video, Audio, Text) unter Beachtung webkritischer Kriterien (zB Auflösung, Speicherbedarf, Ladegeschwindigkeit, Transparenzunterstützung, Videocodec) bearbeiten.

 

x

x

  1. 7.3.7 Medien selbst anfertigen bzw. deren Erstellung in Auftrag geben.

 

 

x

  1. 7.3.8 vorgegebene Medieninhalte (zB Bild, Video, Audio, Text) und interaktive Komponenten in Websites einbinden.

 

x

x

8. Kompetenzbereich: Optimierung und Analyse

8.1 Website-Analytics und Suchmaschinenoptimierung

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 8.1.1 Analytics-, Reporting- und Webmaster-Tools installieren und anwenden.

 

 

x

  1. 8.1.2 aus Zugriffsstatistiken mögliche Verbesserungen zur Gestaltung von Websites ableiten.

 

 

x

  1. 8.1.3 die Grundlagen der Suchmaschinenergebnisse im Überblick erläutern.

 

 

x

  1. 8.1.4 Websites suchmaschinenrelevant gestalten und Tools zur Optimierung der Suchmaschinenergebnisse anwenden.

 

x

x

8.2 Reporting

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 8.2.1 Websitezugriffsstatistiken abrufen, interpretieren und aufbereiten.

 

 

x

    

(9) Fachliche Kompetenzbereiche im Schwerpunkt Grafik und Print:

7.Kompetenzbereich: Grundlagen im Schwerpunkt Grafik und Print

7.1 Technische Grundlagen

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 7.1.1 die Einsatzmöglichkeiten und Anwendungsbereiche von Layout-, Grafik- und Bildbearbeitungsprogrammen erklären.

x

x

 

  1. 7.1.2 Datenformate unterscheiden und in verschiedenen Anwendungsbereichen einsetzen.

x

x

 

  1. 7.1.3 mit verschiedenen Dateitypen arbeiten (exportieren, importieren, konvertieren).

x

x

 

  1. 7.1.4 Druckdaten entsprechend dem anzuwendenden Druckverfahren aufbereiten und exportieren (Exportprofile).

 

x

x

7.2 Gestaltungsgrundsätze

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 7.2.1 Gestaltungsgrundsätze nach Form, Farbe, Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kontrast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrierefreiheit erklären und anwenden.

x

x

 

  1. 7.2.2 die Wirkung von Form, Farbe, Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kontrast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrierefreiheit beschreiben sowie deren Auswahl und Einsatz argumentieren.

x

x

 

  1. 7.2.3 eine vorhandene Corporate Identity (CI) und/oder ein vorliegendes Corporate Design Manual (CDM) lesen und anwenden.

 

x

x

8.Kompetenzbereich: Entwicklung und Gestaltung

8.1 Entwicklung

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 8.1.1 strukturelle Prozesse und Zusammenhänge erkennen und diese als visuelle Botschaften übersetzen.

 

 

x

  1. 8.1.2 zur Ideenfindung Kreativitätstechniken nutzen.

x

x

 

  1. 8.1.3 je nach Layoutmedium die entsprechenden Anforderungen definieren (zB Format, Satzspiegel).

 

x

x

  1. 8.1.4 Skizzen, Moodboards im Team entwerfen.

 

x

x

  1. 8.1.5 unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte (zB Zielgruppe, CI/CDM, Typografie, Farbenlehre, Bildsprache) mehrere Entwürfe für die in Auftrag gegebenen Print- oder Digitalprodukte entwickeln.

 

x

x

  1. 8.1.6 beim Vorlegen der entwickelten Entwürfe bei Kundinnen/Kunden mitwirken und Feedback einholen.

 

 

x

  1. 8.1.7 den ausgewählten Entwurf finalisieren.

 

 

x

8.2 Gestaltung

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 8.2.1 Print- und Digitalprodukte mit geeigneten Layout-, Grafik- und Bildbearbeitungsprogrammen unter Berücksichtigung der Gestaltungsgrundsätze erstellen.

x

x

x

  1. 8.2.2 die Grundlagen des Verpackungs- und Produktdesigns beschreiben.

 

x

 

  1. 8.2.3 Textelemente mit Blick auf typographische Vorgaben gestalten.

x

 

 

  1. 8.2.4 Bilder und Grafiken in Bilddatenbanken recherchieren sowie geeignete Bilder und Grafiken unter Beachtung der Gestaltungsgrundsätze auswählen und rechts- konform anwenden.

x

x

 

  1. 8.2.5 Bilder und Grafiken selbst anfertigen bzw. deren Erstellung in Auftrag geben.

 

x

x

  1. 8.2.6 auf Basis eines Briefings grafische Elemente (zB Logos) unter Berücksichtigung der Gestaltungsgrundsätze designen.

 

 

x

  1. 8.2.7 Bilder und Grafiken medienneutral bearbeiten.

 

x

x

  1. 8.2.8 grafische Elemente (zB Icons, Piktogramme, Diagramme, Banner) anfertigen und animieren.

 

x

x

  1. 8.2.9 verschiedene Elemente (zB Bilder, Grafiken, Texte, Hintergründe, Logos, Icons, Tabellen) in Layouts platzieren und allfällige Anpassungen vornehmen.

 

x

x

  1. 8.2.10 Bilder, Grafiken, Texte sowie Mediendateien für unterschiedliche Ausgabetechniken aufbereiten.

 

 

x

  1. 8.2.11 Bedruckmaterialien zielgruppenorientiert auswählen.

 

 

x

  1. 8.2.12 Prototypen und Anschauungsmaterial (Mockup) erstellen.

 

 

x

8.3 Print

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 8.3.1 Möglichkeiten unterschiedlicher Drucktechniken beschreiben und nutzen.

 

x

x

  1. 8.3.2 mit Druckereien zur Sicherstellung der Qualität von der Angebotseinholung bis zur Produktion und Endverarbeitung zusammenarbeiten.

 

 

x

  1. 8.3.3 Layout für einen Druck vorbereiten (zB Auflösung der Bilder und den Farbraum dem Auftrag gemäß überprüfen).

 

 

x

  1. 8.3.4 eine Gestaltung in das dem Auftrag entsprechende Format exportieren, die ex- portierte Datei auf Richtigkeit überprüfen und die Datenübergabe an die Kun- den/Kundinnen sicherstellen.

 

 

x

    

(10) Fachliche Kompetenzbereiche im Schwerpunkt Digitalmarketing:

7.Kompetenzbereich: Grundlagen des Digitalmarketing

7.1 Projektentwicklung

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 7.1.1 grundlegende Begriffe des Digitalmarketings erklären.

x

x

 

  1. 7.1.2 die verschiedenen Möglichkeiten der Gestaltung und Einsatzmöglichkeiten des Digitalmarketings darlegen und deren Bedeutung erklären.

x

x

 

  1. 7.1.3 einfache Arbeiten (zB Recherche) bei der Entwicklung bzw. Durchführung von Digitalmarketing-Projekten unter Nutzung geeigneter Bildbearbeitungsprogramme übernehmen und hierbei übliche Webnormen berücksichtigen.

x

x

 

  1. 7.1.4 an der Entwicklung und Durchführung von Digitalmarketing-Projekten mitarbeiten.

 

x

x

  1. 7.1.5 unterschiedliche Systeme und Plattformen (wie Webseiten, Suchmaschinen, E-Mail, Social Media, Display) für Digitalmarketing anwenden.

 

x

x

  1. 7.1.6 Quellen für Texte, Bilder und Grafiken (zB Datenbanken) für Digitalmarketing beschreiben.

x

 

 

  1. 7.1.7 Texte, Bilder und Grafiken für Digitalmarketing optimieren oder nutzen.

x

x

 

  1. 7.1.8 bei der Erstellung von Redaktionsplänen mitwirken.

 

 

x

  1. 7.1.9 Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) im Rahmen des Digitalmarketings nutzen.

 

 

x

  1. 7.1.10 Marketingmethoden und -werkzeuge (zB Influencer-Marketing, Content-Marketing, Digital Out-of-Home-Marketing) adäquat in entsprechenden Marketing- Maßnahmen einsetzen.

 

 

x

7.2 Monitoring

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 7.2.1 den Effekt von Digitalmarketing-Maßnahmen unter Nutzung von Analyseprogrammen oder Social-Media-Monitoring-Tools erkennen.

 

 

x

  1. 7.2.2 Mentions (Erwähnungen) von Unternehmen, Marken oder Produkten sammeln.

 

x

x

  1. 7.2.3 Reports und Auswertungen nach Vorgaben erstellen.

 

 

x

  1. 7.2.4 Optimierungsmöglichkeiten von Digital-Marketing-Maßnahmen erkennen.

 

 

x

8.Kompetenzbereich: Marketingmethoden

8.1 Website- und Blog-Marketing

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 8.1.1 nach Vorgaben den zu bearbeiteten Content für Websites und Blogs (zB Texte, Grafiken, Bilder) nach SEO-Kriterien anpassen und optimieren.

 

x

x

  1. 8.1.2 Websites und Blogs nach Kundenanforderungen selbstständig betreuen (zB Aktualisierung von Bildern, Texten, Plugins, Themes).

 

 

x

  1. 8.1.3 Content in CMS-Systemen vor dem Hintergrund von Usability, Accessibility sowie User-Experience aufbereiten.

 

 

x

8.2Suchmaschinen-Marketing

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 8.2.1 die Grundlagen der Suchmaschinenergebnisse im Überblick erläutern.

 

 

x

  1. 8.2.2 Search Engine Advertising (SEA) und Search Engine Optimization (SEO) voneinander unterscheiden und deren Einsatzgebiete erklären.

 

x

 

  1. 8.2.3 Suchmaschinenmarketing (SEA, SEO) anwenden.

 

 

x

  1. 8.2.4 die Bedeutung und Verwendung von Keywords beschreiben.

x

 

 

  1. 8.2.5 Websites suchmaschinenrelevant gestalten und Tools zur Optimierung der Suchmaschinenergebnisse anwenden.

 

x

x

  1. 8.2.6 digitale Ads-Kampagnen nach Vorgaben umsetzen.

 

 

x

  1. 8.2.7 Analytics-, Reporting- und Webmaster-Tools installieren und anwenden.

 

 

x

  1. 8.2.8 aus Zugriffsstatistiken mögliche Verbesserungen zur Gestaltung von Websites ableiten.

 

 

x

8.3 E-Mail-Marketing

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 8.3.1 im Rahmen der übertragenen Aufgaben E-Mail-Marketing-Maßnahmen (zB Ablaufplan, Folgeemails) planen.

 

x

x

  1. 8.3.2 vorgegebene Layouts in E-Mail-Marketing-Tools unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen erstellen und bearbeiten.

x

x

 

  1. 8.3.3 Content für E-Mail-Marketing (zB Texte, Bilder, Grafiken) erarbeiten, testen und optimieren.

 

 

x

  1. 8.3.4 Content in vorgegebene Layouts platzieren.

 

x

x

  1. 8.3.5 E-Mail-Marketing-Produkte nach dem Testlauf versenden und dabei die österreichische Gesetzeslage betreffend E-Mail-Werbung berücksichtigen.

 

 

x

  1. 8.3.6 Reportings erstellen und Dokumentationen gemäß der aktuellen Gesetzeslage hinsichtlich Abmeldungen und Bounces führen.

 

 

x

8.4 Social Media-Marketing

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 8.4.1 die Anwendungsbereiche von Social Media-Marketing erklären.

x

 

 

  1. 8.4.2 relevante Social Media-Kanäle sowie deren Ziel- bzw. Nutzergruppen beschreiben.

 

x

 

  1. 8.4.3 Tools (zB Social Media Cockpits) nutzen und Social Media-Auftritte unter Berücksichtigung der jeweiligen unternehmensspezifischen Richtlinien planen und betreuen.

 

 

x

  1. 8.4.4 Content (zB Texte, Bilder, Grafiken) für Social Media-Marketing erstellen.

 

x

x

  1. 8.4.5 Werbung auf Social Media-Plattformen einplanen.

 

 

x

  1. 8.4.6 Communities in Social Media betreuen.

 

 

x

8.5 Influencer-Marketing

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 8.5.1 unterschiedliche Influencer-Geschäftsmodelle, Kommunikationsplattformen und Content-Formate darstellen.

 

 

x

  1. 8.5.2 die unterschiedlichen Influencer-Typen (zB Petfluencer, Business-Influencer) beschreiben.

 

 

x

    

(11) Fachliche Kompetenzbereiche im Schwerpunkt Video- und Audiogestaltung:

7.Kompetenzbereich: Grundlagen der Video- und Audiogestaltung

7.1 Technische Grundlagen

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 7.1.1 Grundlagen der Ton-/Licht-/Studio- und Kameratechnik erklären.

x

x

x

  1. 7.1.2 einen Überblick über die verschiedenen Aufnahmesysteme der Bild- und Ton-produktion geben.

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x

 

  1. 7.1.3 sich über die technischen Eigenschaften der Geräte und deren Komponenten (auch mithilfe englischsprachiger Dokumente) informieren.

x

x

 

  1. 7.1.4 branchenübliche Audio- und Videosignalarten unterscheiden und den zugehörigen Schnittstellen, Anschlüssen und Leitungen zuordnen.

 

x

 

  1. 7.1.5 unterschiedliche Video- und Audioformate (zB MP4, MOV, WMV, AVI) hinsichtlich ihres Einsatzgebiets beschreiben und entsprechend anwenden.

x

x

 

7.2 Technisches Setup

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 7.2.1 dem Auftrag entsprechend das Kamera-, Ton-, Licht- und Studioequipment (zB Aufnahmegeräte, Mikrofonierung, Mischpulte, Stative, Leuchtmittel, Scheinwerfertypen) auswählen und die Eigenschaften der unterschiedlichen Produktionsgeräte beurteilen.

 

x

x

  1. 7.2.2 beim Aufbau und Transport einen sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit den Geräten pflegen.

x

x

 

  1. 7.2.3 die nötigen Komponenten bzw. Geräte (Kamera-, Licht-, Ton- und Studioequipment) nach Vorgabe aufbauen, an die Energieversorgung anschließen (zB steckfertige Systeme) und deren Einsatzfähigkeit prüfen.

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x

 

  1. 7.2.4 Komponenten bzw. Geräte auf deren Betriebsbereitschaft (zB geladene Akkus) prüfen und deren Betriebsbereitschaft herstellen.

x

x

 

  1. 7.2.5 die Betriebsbereitschaft der Komponenten bzw. Geräte für den nächsten Einsatz überprüfen und bei Bedarf Maßnahmen einleiten.

x

x

 

8. Kompetenzbereich: Video- und Audioproduktion

8.1 Preproduction

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 8.1.1 die inhaltlichen (zB Thema, Genre, Aussage, Zielgruppe) wie auch gestalterischen (zB Einstellungsgrößen, Perspektive, Bildkomposition, Kontraste) Anforderungen eines Auftrages unter Berücksichtigung der bild- und tontechnischen Anforderungen beschreiben.

 

 

x

  1. 8.1.2 bei der Planung und Vorbereitung von kurzen Video- und Audioproduktionen unter Beachtung gestalterischer und ökonomischer Aspekte sowie zeitlicher Vorgaben mitarbeiten.

x

x

x

  1. 8.1.3 bei der Erstellung eines Drehplans bzw. Dispos (Aufstellung der Drehtage aus organisatorischer Sicht mit Tagesplanung/Shooting Order) mitwirken.

 

 

x

  1. 8.1.4 Storyboards in Zusammenarbeit mit Kolleginnen/Kollegen entwerfen.

 

 

x

  1. 8.1.5 an der Planung und Durchführung von Castings mitwirken.

x

x

 

  1. 8.1.6 organisatorische Teilaufgaben für Video- und Audioproduktionen übernehmen (zB Einholung von Drehgenehmigungen).

 

 

x

  1. 8.1.7 ein Pre-Production-Meeting mitvorbereiten und daran teilnehmen.

 

x

x

  1. 8.1.8 vorbereitende Maßnahmen für die Aufnahme (zB Auflagemaß, Weißabgleich, Monitorabgleich, Tonpegel) durchführen.

 

x

 

  1. 8.1.9 die Aufnahmegeräte in Betrieb nehmen.

x

x

 

8.2 Production

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 8.2.1 Scheinwerfer nach den gestalterischen Anforderungen (zB Lichtcharakter, Lichtrichtung, Filter) einsetzen.

 

x

x

  1. 8.2.2 an der Betreuung der Produktion sowie beim Sicherstellen des Produktionsablaufes mitwirken.

 

x

x

  1. 8.2.3 im Rahmen der Video- und Audioproduktion inhaltliche oder dramaturgische Vorgaben (zB passende Kamerabewegungen) von Drehbüchern oder Storyboards berücksichtigen.

 

x

x

  1. 8.2.4 Bild- und Tonaufnahmen im Team unter Berücksichtigung der technischen (zB Aufzeichnungsformate, Abtastrate) und gestalterischen Vorgaben durchführen.

 

x

x

  1. 8.2.5 bei der Gestaltung von Aufnahmen mit bild-, ton- und lichttechnischen Mitteln (zB Schärfentiefe, Fokus, Brennweite, Blende, Belichtung, Kamerabewegung) aktiv mitwirken.

 

x

x

  1. 8.2.6 mit ausgewählten Methoden die Video- und Tonaufnahme (zB Bild- und Tonpegel) kontrollieren und bereits während der Aufnahme die Bild- und Tonqualität optimieren.

 

 

x

  1. 8.2.7 B-Rolls und/oder Making-Ofs erstellen.

 

x

x

  1. 8.2.8 während der Aufnahme an der Diagnose und Behebung von Fehlern mitwirken.

 

 

x

  1. 8.2.9 Produktionsmaterial nach dem Dreh überspielen, betiteln und sichern.

x

 

 

8.3 Postproduction

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 8.3.1 ein Schnittsystem in Betrieb nehmen und sowohl das Betriebssystem als auch die Schnittsoftware einrichten (Netzwerkkonfiguration).

 

 

x

  1. 8.3.2 das angelieferte Bild- und Tonmaterial unter Beachtung der technischen Anforderungen importieren und sichern.

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x

 

  1. 8.3.3 die Sortierung und Strukturierung des Rohmaterials vornehmen und den Schnitt planen.

 

x

x

  1. 8.3.4 mittels standardisierter Schnittsoftware nach gestalterischen Regeln einen Roh- schnitt durchführen.

 

x

x

  1. 8.3.5 den Rohschnitt gemäß den gestalterischen Vorgaben prüfen und optimieren.

 

 

x

  1. 8.3.6 die Farbbearbeitung nach technischen und gestalterischen Vorgaben (Color-Correction) vornehmen.

 

 

x

  1. 8.3.7 das Tonprodukt gemäß den Kundenwünschen gestalten (zB Tonmontage, Klanggestaltung, Tonmischung, Routing).

 

x

x

  1. 8.3.8 einfache Animationen nach definierten Vorgaben oder unter Anleitung unter Zuhilfenahme standardisierter Software erstellen.

 

x

 

  1. 8.3.9 Titelgrafiken und Grafikinserts herstellen, animieren und implementieren.

 

x

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  1. 8.3.10 Sprachaufnahmen für die Nachvertonung erstellen und in das Schnittprojekt implementieren.

x

x

 

  1. 8.3.11 Stand- und Laufbildsequenzen unter Zuhilfenahme von Bearbeitungs- und Effektsoftware nachbearbeiten.

 

 

x

  1. 8.3.12 den editierten Schnitt bezüglich der Übereinstimmung mit dem Auftrag beurteilen.

 

 

x

  1. 8.3.13 den editierten Schnitt nach gestalterischen und technischen Vorgaben für die Bereitstellung auf verschiedenen Verwendungs- und Verbreitungswegen in das erforderliche Zielformat exportieren und gegebenenfalls den Kundinnen/Kunden übermitteln.

 

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x

  1. 8.3.14 audiovisuelle Bewegtbildinhalte in eine digitale Umgebung (zB Websites, Social Media-Plattformen) implementieren.

 

x

x

  1. 8.3.15 Daten von einem Speichermedium auf die vorgegebene Dateiablage übertragen und sie korrekt strukturiert ablegen.

 

x

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  1. 8.3.16 Daten einschließlich des Endprodukts auf ihre Vollständigkeit kontrollieren sowie mit Umsicht und nach Absprache sichern und archivieren.

 

 

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Schlagworte

Informationsbewertung, Kundenbetreuung, Kundenunterlagen, Arbeitsmethode, Marketingwerkzeug, Aufbauorganisation, Ressourcenbewustsein, Betriebsmittel, Sturzgefahr, Arbeitnehmerschutzvorgabe, Umweltschutz, Dateistruktur, Publishingbranche, Medienbranche, Produktpolitik, Preispolitik, Kommunikationspolitik, Kundengewinnungsmaßnahme, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Namensrecht, Markenrecht, Marketingplan, Werbepsychologie, Terminplan, Baukastensystem, Videosoftware, Shopsystem, Layoutprogramm, Grafikprogramm, Printprodukt, Verpackungsdesign, Zielgruppe, Videogestaltung, Studiotechnik, Bildproduktion, Audiosignalart, Videoformat, Kameraequipment, Tonequipment, Lichtequipment, Videoproduktion, Bildaufnahme, Bildpegel, Bildqualität, Bildmaterial, Standbildsequenz, Bearbeitungssoftware, Verwendungsweg

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2025

Gesetzesnummer

20012926

Dokumentnummer

NOR40270323

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