1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die auszubildende Person kann |
- 1.1.1 sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
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- 1.1.2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
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- 1.1.3 die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
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- 1.1.4 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.
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- 1.1.5 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs |
Die auszubildende Person kann |
- 1.2.1 das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
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- 1.2.2 das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
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- 1.2.3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
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- 1.2.4 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).
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1.3 Branche des Lehrbetriebs |
Die auszubildende Person kann |
- 1.3.1 einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
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- 1.3.2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
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1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die auszubildende Person kann |
- 1.4.1 den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
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- 1.4.2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
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- 1.4.3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.
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1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die auszubildende Person kann |
- 1.5.1 auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
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- 1.5.2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Pünktlichkeit einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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- 1.5.3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
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- 1.5.4 die Abrechnung zu ihrem Lehrlingseinkommen interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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- 1.5.5 Dienstpläne lesen.
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- 1.5.6 Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
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- 1.5.7 einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) und der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), BGBl. II Nr. 436/1998 (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG), BGBl. Nr. 461/1969, und Arbeitsruhegesetzes (ARG), BGBl. Nr. 144/1983, (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG), BGBl. I Nr. 66/2004, geben.
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1.6 Selbstorganisierte,lösungsorientierteundsituationsgerechteAufgabenbearbeitung |
Die auszubildende Person kann |
- 1.6.1 ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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- 1.6.2 den eigenen Arbeitsplatz sauber und in Ordnung halten.
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- 1.6.3 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
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- 1.6.4 für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen.
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- 1.6.5 Aufgaben, die von anderen fachkundigen Personen (zB Technikern/Technikerinnen, Elektrotechniker/Elektrotechnikerinnen) übernommen werden müssen, identifizieren (zB bei Fehlfunktionen oder Störungen an Sortiermaschinen).
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- 1.6.6 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
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- 1.6.7 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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- 1.6.8 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
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- 1.6.9 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
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- 1.6.10 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
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- 1.6.11 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
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- 1.6.12 Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
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- 1.6.13 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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1.7 ZielgruppengerechteKommunikation |
Die auszubildende Person kann |
- 1.7.1 mit verschiedenen Zielgruppen (Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Kunden/Kundinnen, Lieferanten/Lieferantinnen) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
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- 1.7.2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
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- 1.7.3 berufsadäquat und betriebsspezifisch in einer Fremdsprache kommunizieren (zB aus englisch- sprachigen Datenblättern Informationen entnehmen).
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1.8 KundenorientiertesAgieren (Unter Kundinnen/Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.) |
Die auszubildende Person kann |
- 1.8.1 erklären, warum Kunden/Kundinnen für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
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- 1.8.2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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- 1.8.3 mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
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2.Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
- 2.1.1 betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
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- 2.1.2 an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
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- 2.1.3 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
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- 2.1.4 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung ein- bringen.
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die auszubildende Person kann |
- 2.2.1 Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
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- 2.2.2 rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten, insb. in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung.
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- 2.2.3 Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
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- 2.2.4 berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in ihrem Arbeitsbereich erkennen (zB Stolpergefahren bei Montagetätigkeiten, Gefahren durch stumpfe Werkzeuge) und sich entsprechend den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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- 2.2.5 sich im Notfall richtig verhalten.
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- 2.2.6 bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
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- 2.2.7 die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden (zB richtiges Heben, Tragen, Bewegen von Lasten).
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die auszubildende Person kann |
- 2.3.1 die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
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- 2.3.2 die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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- 2.3.3 Werk- und Hilfsstoffe sowie Problemstoffe fachgerecht entsorgen.
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- 2.3.4 energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen (zB Resteverwertung).
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die auszubildende Person kann |
- 3.1.1 die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutz-Grundverordnung).
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- 3.1.2 Urheberrecht und Datenschutzbestimmungen beachten.
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- 3.1.3 Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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- 3.1.4 Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
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- 3.1.5 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vom Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die auszubildende Person kann |
- 3.2.1 unterschiedliche Software bzw. Apps kompetent verwenden, zB für Textverarbeitung, Tabellen-kalkulation, Präsentationserstellung, Kommunikation, Datenbanken.
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- 3.2.2 Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben selbst entwickeln bzw. vorhandene In-halte editieren und zielgruppengerecht aufbereiten (zB Dokumentationen, Materialbedarfsberechnungen).
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- 3.2.3 mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, aktualisieren).
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- 3.2.4 Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
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- 3.2.5 Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet nach Problemlösungen recherchieren).
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
- 3.3.1 ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
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- 3.3.2 eine geeignete Kommunikationsform anforderungsgerecht auswählen.
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- 3.3.3 verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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3.4 Datei- und Ablageorganisation |
Die auszubildende Person kann |
- 3.4.1 sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Programme finden).
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- 3.4.2 in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen, Vergabe von Dateinamen).
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- 3.4.3 sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
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- 3.4.4 Ordner und Dateien unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben teilen (zB unter Nutzung von Cloud-Diensten, VPN).
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3.5 Informationssuche und -beschaffung |
Die auszubildende Person kann |
- 3.5.1 Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen.
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- 3.5.2 nach gespeicherten Dateien suchen.
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- 3.5.3 in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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- 3.5.4 in Datenbankanwendungen Daten filtern.
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3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die auszubildende Person kann |
- 3.6.1 die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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- 3.6.2 Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
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- 3.6.3 Daten und Informationen strukturiert aufbereiten.
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