vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 LFPD-NebLV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2025

Tätigkeit als Werkstättenleiter oder Werkstättenleiterin

§ 2.

Ist eine Lehrperson mit der Werkstättenleitung betraut, ist die Tätigkeit je Schule im Ausmaß von 1,1 Wochenstunden pro organisatorisch und tatsächlich vorgesehener Lehrwerkstätte der Unterrichtserteilung gleichzuhalten.

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2025

Gesetzesnummer

20012911

Dokumentnummer

NOR40270108

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)