Tätigkeit als Werkstättenleiter oder Werkstättenleiterin
§ 2.
Ist eine Lehrperson mit der Werkstättenleitung betraut, ist die Tätigkeit je Schule im Ausmaß von 1,1 Wochenstunden pro organisatorisch und tatsächlich vorgesehener Lehrwerkstätte der Unterrichtserteilung gleichzuhalten.
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2025
Gesetzesnummer
20012911
Dokumentnummer
NOR40270108
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