Inhalt der Satzung
§ 2.
- 1. Die zwischen der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure in der Wirtschaftskammer Österreich und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft vida, am 29. Oktober 2024 abgeschlossene
Lohnordnung für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker und Masseurgewerbe (Stand 1. März 2025)
- beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 685/2024 hinterlegt und am 23. Dezember 2024 auf der „elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes“ kundgemacht,
wird zur Satzung erklärt.
- 2. Von der Satzungserklärung ausgenommen werden die §§ 1, 2 und 8.
Schlagworte
Fußpflegergewerbe, Verlautbarungsplattform
Zuletzt aktualisiert am
27.06.2025
Gesetzesnummer
20012908
Dokumentnummer
NOR40270035
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