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§ 2 Erklärung der Lohnordnung für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe zur Satzung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2025

Inhalt der Satzung

§ 2.

  1. 1. Die zwischen der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure in der Wirtschaftskammer Österreich und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft vida, am 29. Oktober 2024 abgeschlossene

Lohnordnung für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker und Masseurgewerbe (Stand 1. März 2025)

wird zur Satzung erklärt.

  1. 2. Von der Satzungserklärung ausgenommen werden die §§ 1, 2 und 8.

Schlagworte

Fußpflegergewerbe, Verlautbarungsplattform

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2025

Gesetzesnummer

20012908

Dokumentnummer

NOR40270035

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