§ 1.
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 21 Wiener Außenring Autobahn festgelegt:
- 1. auf der Richtungsfahrbahn Knoten Vösendorf der Abschnitt zwischen km 5,70 und km 14,27 und
- 2. auf der Richtungsfahrbahn Knoten Steinhäusl der Abschnitt zwischen km 14,17 und km 5,85.
Zuletzt aktualisiert am
20.06.2025
Gesetzesnummer
20012903
Dokumentnummer
NOR40269675
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