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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2020

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.5.2025

§ 0

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2020

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2020

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 90/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

22.05.2025

Index

27/01 Rechtsanwälte

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2020

StF: BGBl. II Nr. 90/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 47 Abs. 5 Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 93/2024, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

20012887

Dokumentnummer

NOR40269342

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