vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1b Gesetzliches Budgetprovisorium 2025

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2025

Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf jenes Monats außer Kraft, das dem Inkrafttreten des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2025 vorangeht (vgl. § 3 Abs. 1).

§ 1b.

Aufgrund der durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2025, BGBl. I Nr. 10/2025, eingetretenen Änderungen im Wirkungsbereich einzelner haushaltsleitender Organe ist das gemäß § 1 Abs. 1 anzuwendende BFG 2024 mit folgenden Abweichungen zu vollziehen:

  1. 1. Die Budgetstruktur (Anlage I) wird wie folgt geändert:
  1. a) Die Bezeichnung der Untergliederung 17 lautet „Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport“, jene der Untergliederung 43 „Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft“.
  2. b) Eingefügt werden die Globalbudgets „31.04 Frauenangelegenheiten und Gleichstellung“ sowie „40.06 Energie“.
  3. c) Die Bezeichnung des Globalbudgets 43.01 lautet „Umwelt und Klima“, jene des Globalbudgets 43.02 „Kreislaufwirtschaft, Chemie und Strahlenschutz“.
  1. 2. Folgende im BFG 2024 (Anlage I) veranschlagte Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen werden zu folgenden Detailbudgets umgeschichtet:

 

Beträge in Millionen Euro

 

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzierungshaushalt

 

 

Umschichtung vom Detailbudget

Aufwand

Ertrag

Auszahlungen

Einzahlungen

Umschichtung zum Detailbudget

Bezeichnung

10.01.01

62,539

 

62,539

 

17.01.02

Medien

10.01.04.01

57,497

0,221

57,497

0,221

17.01.02

Medien

10.01.02

0,424

 

0,424

 

17.01.01

Zentralstelle

10.02.01

32,942

 

32,942

 

31.04.01

Frauenangelegenheite

10.01.01

0,169

 

0,169

 

31.01.01

Zen. u. Serviceeinr.

10.01.02

8,163

 

8,163

 

31.01.01

Zen. u. Serviceeinr.

10.01.03

0,500

 

0,500

 

31.01.01

Zen. u. Serviceeinr.

15.01.03

0,964

 

0,964

 

40.01.06

Personal für Dritte

15.01.06

133,405

14,274

133,405

14,274

17.01.03

Telekom. Breitband

15.02.03.01

1,089

0,049

1,089

0,049

40.03.01

Eich-u.Vermessungsw.

17.01.01

3,048

0,180

3,048

0,180

10.01.01

Ressortübergr. Vorh.

17.01.01

14,380

 

14,380

 

10.01.02

Zentralstelle

20.03.01

36,214

0,028

33,993

0,061

21.01.01

Zentralstelle

20.03.01

1,926

 

1,926

 

40.01.01

Zentralstelle

30.01.01

0,919

 

0,919

 

31.01.01

Zen. u. Serviceeinr.

30.01.04

0,490

 

0,490

 

31.02.05.01

LLL

30.01.06.01

43,724

4,002

43,715

3,402

31.02.05.01

LLL

30.01.03

0,211

 

0,211

 

31.02.05.02

BIFEB

30.01.06.02

2,768

0,725

2,528

0,756

31.02.05.02

BIFEB

31.03.03

2,000

 

2,000

 

30.01.04

Qualitätsentwicklung

41.01.01

5,821

 

5,821

 

40.01.01

Zentralstelle

41.01.01

22,651

 

22,651

 

42.04.01

Zentralstelle

43.01.02

181,191

 

181,191

 

40.06.01

Energie und Transf.

43.01.03

182,075

 

182,075

 

40.06.03

Klima-u.Energiefds.

43.01.05

8,884

 

8,884

 

40.06.01

Energie und Transf.

43.01.05

2,102

 

2,102

 

40.01.01

Zentralstelle

43.01.08

207,423

 

207,423

 

40.06.02

Energieversorg.sich.

45.02.01

0,215

816,041

0,215

816,041

40.01.05

Strat.Untern.Beteil.

       

  1. 3. Die in der Anlage II „Bundespersonal das für Dritte leistet – Bruttodarstellung“ im Detailbudget 41.01.91.03 veranschlagten Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen werden im erforderlichen Ausmaß zum Detailbudget 42.04.91.03 umgeschichtet. Jene des Detailbudgets 15.01.93 werden zum Detailbudget 40.01.91.03 im erforderlichen Ausmaß umgeschichtet. Jene des Detailbudgets 15.01.98 werden zum Detailbudget 40.01.91.02 im erforderlichen Ausmaß umgeschichtet.
  2. 4. Der Personalplan 2024 (Anlage IV) gilt mit der Maßgabe, dass Planstellen nur bis zu den in § 4 des Bundesfinanzrahmengesetzes 2024 bis 2027 in der Fassung des Artikel II dieses Bundesgesetzes für das Jahr 2025 festgelegten Obergrenzen besetzt werden dürfen.
  3. 5. Der Personalplan (Anlage IV) wird wie folgt geändert:
  4. a) Im Planstellenverzeichnis 1a lautet die Bezeichnung der Untergliederung 17: „Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport“.
  5. b) Im Planstellenverzeichnis 1a lauten die Bezeichnungen der Ressorts „BM für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport“, „BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung“, „BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie“, „BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ und „BM für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft“ folgendermaßen: „BM für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport“, „BM für Bildung“, „BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur“, „BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ und „BM für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft“. Die Bezeichnung „BM für Arbeit und Wirtschaft“ entfällt. Die Bezeichnungen „BM für Wirtschaft, Energie und Tourismus“ und „BM für Frauen, Wissenschaft und Forschung“ werden neu eingefügt.
  6. c) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält in der Gesamtübersicht die aus der Anlage ersichtliche Fassung.
  7. d) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht Bundeskanzleramt“, „Untergliederung 10 Bundeskanzleramt (Gesamtübersicht)“ und „Untergliederung 10 Bundeskanzleramt (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung. Eine Tabelle „Untergliederung 10 Bundeskanzleramt (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich Militärischer Dienst (MB) wird hinzugefügt.
  8. e) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für Inneres“, „Untergliederung 11 Inneres (Gesamtübersicht)“ und „Untergliederung 11 Inneres (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung.
  9. f) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für europäische und internationale Angelegenheiten“, „Untergliederung 12 Äußeres (Gesamtübersicht)“ und „Untergliederung 12 Äußeres (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung.
  10. g) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für Landesverteidigung“, „Untergliederung 14 Militärische Angelegenheiten (Gesamtübersicht)“ und „Untergliederung 14 Militärische Angelegenheiten (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung.
  11. h) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur“, „Untergliederung 41 Mobilität (Gesamtübersicht)“ und „Untergliederung 41 Mobilität (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung.
  12. i) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft“, „Untergliederung 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (Gesamtübersicht)“ und „Untergliederung 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung.
  13. j) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für Finanzen“, „Untergliederung 15 Finanzverwaltung (Gesamtübersicht)“ und „Untergliederung 15 Finanzverwaltung (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung. Der Besoldungsgruppen-Bereich Post- u. Fernmeldehoheitsverwaltung entfällt.
  14. k) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport“, „Untergliederung 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport (Gesamtübersicht)“ und „Untergliederung 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung. Eine Tabelle „Untergliederung 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich Post- u. Fernmeldehoheitsverwaltung wird hinzugefügt. Die Tabelle „Untergliederung 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich Militärischer Dienst (MB) entfällt.
  15. l) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“, „Untergliederung 20 Arbeit (Gesamtübersicht)“, „Untergliederung 20 Arbeit (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung. Die Tabelle „Untergliederung 20 Arbeit (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich ADV entfällt. Die Tabellen „Untergliederung 21 Soziales und Konsumentenschutz (Gesamtübersicht)“, „Untergliederung 21 Soziales und Konsumentenschutz (Fortsetzung)“ erhalten in den Besoldungsgruppen-Bereichen „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ und ADV jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung.
  16. m) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für Bildung“, „Untergliederung 30 Bildung (Gesamtübersicht)“, „Untergliederung 30 Bildung (Fortsetzung)“ in den Besoldungsgruppen-Bereichen „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ und ADV jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung.
  17. n) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für Frauen, Wissenschaft und Forschung“, „Untergliederung 31 Frauen, Wissenschaft und Forschung (Gesamtübersicht)“, „Untergliederung 31 Frauen, Wissenschaft und Forschung (Fortsetzung)“ in den Besoldungsgruppen-Bereichen „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ und ADV jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung.
  18. o) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur“, „Untergliederung 41 Mobilität, (Gesamtübersicht)“, „Untergliederung 41 Mobilität (Fortsetzung)“ in den Besoldungsgruppen-Bereichen „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ und ADV jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung.
  19. p) Im Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1b) erhalten die der Untergliederung 40 Wirtschaft übertragenen ausgegliederten Rechtsträger Amt der Bundesimmobilien und Ämter gemäß Poststrukturgesetz die ziffernmäßig bezeichneten Voranschlagstellen 40.01.91.02 und 40.01.91.03.
  20. q) Im Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1b) erhält der der Untergliederung 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft übertragene ausgegliederte Rechtsträger Umweltbundesamt die ziffernmäßig bezeichnete Voranschlagstelle 42.04.91.03.

Schlagworte

Landwirtschaft, Klimaschutz, Posthoheitsverwaltung

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2025

Gesetzesnummer

20012857

Dokumentnummer

NOR40269075

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte