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§ 3 Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2026, 2027 und 2028

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.2.2025

Inkrafttreten; Außerkrafttreten

§ 3.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 2. Februar 2028 außer Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2025

Gesetzesnummer

20012834

Dokumentnummer

NOR40268473

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